Kosten

kostenWer übernimmt die Kosten für die Hebammenbetreuung?
In Deutschland ist der Anspruch auf Hebammenhilfe gesetzlich geregelt. Das heißt, alle originären Hebammentätigkeiten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Privatversicherten hängt es vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, welche Leistungen der Kasse in Rechnung gestellt werden können. Als Privatversicherte sollten Sie sich vorab bei Ihrer Kasse erkundigen.

Wie viele Termine bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen erstatten insgesamt 36 Termine zur Wochenbettbetreuung. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt kann dies bis zu zweimal täglich erfolgen. Vom zehnten Tag bis zum Ablauf der achten Woche können Sie 16 Termine wahrnehmen. Anschließend können Sie weitere 8 Stillberatungen bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch nehmen.